Wenn zwei Pferde auf die Autobahn laufen und dort einen Unfall verursachen, weil etwa ein Auto mit ihnen zusammenstößt, haftet für den entstandenen Schaden vor allem der Tierhalter. Der Autofahrer muss sich lediglich dafür verantworten, dass er wegen unangemessener Geschwindigkeit das Fahrzeug nicht mehr zum Stehen bringen konnte. Das berichtet die Zeitschrift „Pferde fit und vital“ in einer ihrer letzten Ausgaben und beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Landgerichtes Verden.
In diesem Urteil verurteilte das Gericht den Pferdehalter, dessen Pferde nachts von der Weide ausgebrochen, auf die Autobahn gelaufen und dann mit einem Kleintransporter zusammengestoßen waren, dem Halter des Mini-Vans den Hauptteil des Schadens (80 %) zu bezahlen. 20 % Schuld erhielt der Fahrer des Wagens, weil er offensichtlich gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht verstoßen hatte. Die Begründung für die Schadensverteilung zu Lasten des Pferdehalters: Autofahrer hätten nicht damit zu rechnen, auf der Autobahn auf freilaufende Pferde zu stoßen.
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