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  News vom: 20.08.2008   |   News weiterempfehlen   |   News drucken  
  Mehrere Fälle von Blauzungenkrankheit im Landkreis Freudenstadt

 
 
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Im Westen des Landkreises Freudenstadt sind in den letzten Wochen insgesamt 12 neue Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Weitere klinische Verdachtsfälle finden sich noch zur Abklärung im Labor. Betroffen waren 3 Schafe und 9 Rinder aus 6 Betrieben. Dabei sind auch 3 Rinder und 3 Schafe an der Tierseuche verendet. Alle erkrankten Tiere hatten noch keinen voll belastbaren Impfschutz.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung und für die Menschen ungefährlich. Sie wird von einer Stechmückenart, sogenannten Gnitzen, übertragen. Von Tier zu Tier erfolgt keine Ansteckung.

Nachdem sich die Tierseuche im letzten Jahr in Baden-Württemberg stark ausgebreitet hatte – auch im Landkreis Freudenstadt wurden 3 Fälle festgestellt –, sind in diesem Sommer alle Tierhalter verpflichtet, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Seuche zu impfen.. Schafe und Ziegen müssen nur einmal geimpft werden, während Rinder zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen geimpft werden müssen. Die Impfung wird von den praktizierenden Tierärzten durchgeführt.

Auf Grund der neuesten Seuchenfälle hält das Landratsamt es für dringend erforderlich, dass die derzeit noch laufende Impfaktion bei Rindern, Schafen und Ziegen möglichst schnell abgeschlossen wird. Nur so liegt ein ausreichender Impfschutz bei allen empfänglichen Haustieren vor. Ziel ist es dabei, die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Außerdem empfiehlt das zuständige Veterinär- und Verbraucherschutzamt in den Sommermonaten Rinder, Schafe und Ziegen mit Insektiziden zu behandeln. Dies gilt besonders für Weidetiere und Tiere, die noch keinen voll belastbaren Impfschutz besitzen.

Für Fragen zur Blauzungenkrankheit, zur Impfaktion und bei verdächtigen Symptomen der Blauzungenkrankheit wie blaurote Verfärbungen am Flotzmaul und Euter sowie starker Milchrückgang und plötzliche Todesfälle bei Rindern, Schafen oder Ziegen, beantwortet das Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landratsamts unter Telefon 07441 920-4201.

Quelle: "Landkreis Freudenstadt"
 
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